- Sterbebuch
- Stẹr|be|buch, das:Personenstandsbuch, in dem Sterbefälle beurkundet werden.
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Sterbebuch,eines der Personenstandsbücher (Personenstand), das zur Beurkundung von Sterbefällen dient. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden (Sterbefallanzeige). Hierzu sind in erster Linie das Familienoberhaupt, dann der Inhaber der Wohnung, in der sich der Todesfall ereignet hat, schließlich jeder Kenntnis Habende verpflichtet. Bei Sterbefällen in Krankenanstalten und ähnlichen Einrichtungen gelten Besonderheiten (§§ 32 ff. Personenstandsgesetz).* * *
Stẹr|be|buch, das: Personenstandsbuch, in dem Sterbefälle beurkundet werden.
Universal-Lexikon. 2012.